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Auftrag an der Kasse bezahlen

AnleitungZuletzt geprüft am 18.10.2026

ERP-Aufträge mit offenem Betrag an der Kasse ganz oder teilweise bezahlen – Rechnung wird bei Bedarf erstellt, der Bon zeigt die Zahlung als Forderungsauflösung, ein Storno bucht sie zurück.

Holt ein Kunde eine Bestellung ab oder bezahlt er einen Auftrag aus dem ERP im Laden, kassierst du den offenen Betrag direkt an der Kasse. Die Zahlung landet am Auftrag bzw. an seiner Rechnung – genauso, als hättest du sie im ERP gebucht.

So bezahlst du einen Auftrag

  1. Tippe in der Kundenzeile des Bons auf Auftrag.
  2. Im Fenster Auftrag bezahlen stehen Aufträge mit offenem Betrag, die neuesten zuerst. Suche nach Auftragsnummer oder Kunde. Jeder Treffer zeigt Kunde, offenen Betrag „von“ der Auftragssumme und ob es schon eine Rechnung gibt („noch ohne Rechnung“).
  3. Tippe den Auftrag an. Die Kasse zeigt Auftragssumme, Offen und die Rechnung – bzw. „wird beim Bezahlen erstellt“.
  4. Unter Betrag den ganzen offenen Betrag nehmen (Offenen Betrag nehmen) oder eine Teilzahlung eintippen – höchstens den offenen Betrag.
  5. Auf den Bon tippen. Im Bon steht die Position Zahlung Auftrag … mit dem Hinweis „wird beim Bezahlen am Auftrag gebucht“.
  6. Wie gewohnt bezahlen – bar, mit Karte oder einer anderen Zahlungsart. Du kannst im selben Bon auch Artikel verkaufen.

Was beim Bezahlen passiert

  • Rechnung: Hat der Auftrag noch keine Rechnung, erstellt die Kasse sie beim Bezahlen – wie im ERP „Rechnung aus Auftrag“. Hat er schon eine, wird die Zahlung auf die offenen Rechnungen verteilt.
  • Bon: Die Position „Zahlung Auftrag …“ ist eine Forderungsauflösung ohne Umsatzsteuer – die Steuer steht auf der Rechnung, nicht auf dem Bon.
  • Zahlung: Die Zahlung wird am Auftrag bzw. an der Rechnung gebucht, mit Kasse und Bonnummer als Vermerk. Danach ist der Auftrag bezahlt bzw. um den Teilbetrag offen.

Zahlung zurücknehmen

Eine Auftragszahlung nimmst du nur über einen Storno des ganzen Bons zurück (Menü → Alle Bons, Bon wählen, Stornieren). Der Storno bucht die Zahlung am Auftrag wieder aus; der Betrag ist danach wieder offen. Als Retoure lässt sich eine Auftragszahlung nicht buchen – siehe Storno und Retoure.

Bezahlen darf, wer die Kasse bedienen darf (Recht Kasse bedienen (verkaufen, Bargeld ein-/auszahlen, Bons ansehen)).

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