Allgemeine Geschäftsbedingungen der [tech]NEO GmbH, Kolonnenstr. 8, 10827 Berlin (im Folgenden „Anbieter“), für die Nutzung von allverto Cloud Systems (im Folgenden „allverto“). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer und Vereine (B2B).
1. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von allverto zwischen dem Anbieter und seinen Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
- Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Vereinen und anderen Organisationen, die allverto für ihre Tätigkeit nutzen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2. Vertragsgegenstand
- Der Anbieter stellt dem Kunden die Software allverto als Dienst über das Internet zur Verfügung (Software as a Service). allverto umfasst je nach Paket insbesondere die Verwaltung von Artikeln, Kunden, Aufträgen und Belegen, Lager und Versand, Einkauf, Zahlungsabgleich, Kasse sowie Schnittstellen zu Onlineshops, Marktplätzen, Versanddienstleistern und Banken. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf allverto.cloud/funktionen und der Dokumentation.
- Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, allverto im Rahmen seines Pakets für eigene geschäftliche Zwecke und die seiner Firmen zu nutzen. Eine Überlassung der Software zur Installation, des Quellcodes oder eine Weitergabe der Nutzung an Dritte außerhalb der eingeladenen Benutzer ist nicht geschuldet und nicht gestattet.
- Zusätzliche Programme wie der Druck-Agent oder Bridges für Kassen- und Kartenterminals stellt der Anbieter zum Herunterladen bereit. Für sie gelten diese AGB entsprechend.
- Der Anbieter darf sich zur Erbringung seiner Leistungen Dritter bedienen, insbesondere für Rechenzentren und Hosting. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt Abschnitt 14.
- Nicht geschuldet sind die Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung, die Einrichtung beim Kunden und die Anbindung von Diensten, die der Kunde selbst beauftragt. Für die Richtigkeit seiner steuerlichen Einstellungen, Belege und Meldungen bleibt der Kunde verantwortlich.
3. Registrierung, Prüfung und Vertragsschluss
- Die Darstellung von allverto auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Mit dem Absenden der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab und bestätigt, dass er diese AGB gelesen hat und als Unternehmer oder Verein handelt.
- Bei der Registrierung legt der Kunde einen Nachweis seiner gewerblichen Tätigkeit oder seines Vereins vor (z. B. Gewerbeschein, Handels- oder Vereinsregisterauszug). Der Anbieter prüft die Angaben und kann die Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
- Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Firma durch den Anbieter zustande, über die der Kunde per E-Mail informiert wird.
- Der Kunde stellt sicher, dass die bei der Registrierung und später gemachten Angaben vollständig und richtig sind, und hält sie aktuell, insbesondere Rechnungsanschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
4. Kostenlose Testphase
- Nach der Freischaltung kann der Kunde allverto 30 Tage lang kostenlos und ohne Angabe von Zahlungsdaten testen. In der Testphase steht der Funktionsumfang zur Verfügung, den der Anbieter für die Testphase vorsieht.
- Die Testphase endet automatisch und ohne Kosten. Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht erst, wenn der Kunde in der Anwendung ein Paket und eine Laufzeit wählt und den Abschluss bestätigt.
- Schließt der Kunde bis zum Ende der Testphase kein Paket ab, bleiben seine Daten erhalten und können gelesen, aber nicht mehr geändert werden, bis ein Paket abgeschlossen ist. Der Anbieter kann die Daten nicht genutzter Testzugänge nach angemessener Zeit und vorheriger Information des Kunden löschen.
5. Pakete, Leistungsumfang und Grenzen
- allverto wird in Paketen angeboten. Leistungsumfang, enthaltene Mengen (z. B. Aufträge und Benutzer je Monat) und feste Grenzen (z. B. Anzahl der Onlineshops, Marktplätze, Lager, Artikel und Firmen) jedes Pakets ergeben sich aus der Preisübersicht unter allverto.cloud/preise in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
- Überschreitet der Kunde die im Paket enthaltenen Aufträge oder Benutzer, wird der Mehrverbrauch zu den Preisen seines Pakets berechnet. Die Nutzung wird dabei nicht gesperrt. Kassen werden je eingerichteter Kasse und Monat berechnet.
- Feste Grenzen kann der Kunde nur mit einem größeren Paket erweitern. Bereits vorhandene Kanäle und Daten über einer Grenze bleiben bei einem Paketwechsel erhalten; neu angelegt werden kann darüber hinaus erst wieder mit einem passenden Paket.
- Der Kunde kann das Paket in der Anwendung wechseln. Für das neue Paket gilt der zum Zeitpunkt des Wechsels gültige Preis. Einzelne Pakete (derzeit „Flotte“) werden nur nach individueller Vereinbarung angeboten; dort gehen die Vereinbarungen diesen AGB vor.
6. Preise und Zahlung
- Es gelten die Preise der Preisübersicht unter allverto.cloud/preise zum Zeitpunkt des Abschlusses bzw. des Paketwechsels. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Einrichtungsgebühr wird nicht erhoben.
- Unabhängig von der Vertragslaufzeit wird immer monatlich abgerechnet. Der Monatspreis des Pakets und die Zusätze für Benutzer und Kassen werden für den kommenden Abrechnungsmonat im Voraus berechnet, Mehraufträge nachträglich für den abgelaufenen Abrechnungsmonat.
- Der Anbieter stellt Rechnungen ausschließlich elektronisch aus und übermittelt sie per E-Mail; sie stehen außerdem in der Anwendung zum Abruf bereit. Der Kunde ist mit dem Verzicht auf Papierrechnungen einverstanden.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Bei Zahlungsverzug erinnert der Anbieter den Kunden und mahnt anschließend. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregeln für Unternehmer (§ 288 BGB).
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
7. Vereinspreis
- Gemeinnützige Organisationen und eingetragene Vereine erhalten gegen Nachweis (z. B. Vereinsregisterauszug oder Freistellungsbescheid des Finanzamts) den in der Preisübersicht ausgewiesenen Vereinspreis für die dort genannten Pakete.
- Entfallen die Voraussetzungen, teilt der Kunde dies dem Anbieter unverzüglich mit. Ab dem folgenden Abrechnungsmonat gilt dann der reguläre Preis des Pakets.
8. Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Kunde wählt beim Abschluss zwischen zwei Laufzeiten:
- Monatlich: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden.
- Jahresvertrag: Der Vertrag läuft zwölf Monate zu einem günstigeren Monatspreis, der ebenfalls monatlich gezahlt wird. Er kann bis zum letzten Tag der Laufzeit zu deren Ende gekündigt werden; ohne Kündigung verlängert er sich um jeweils weitere zwölf Monate.
- Ein Wechsel vom monatlichen Vertrag zum Jahresvertrag wird zum nächsten Abrechnungsmonat wirksam, ein Wechsel vom Jahresvertrag zum monatlichen Vertrag erst zum Ende der laufenden Jahreslaufzeit.
- Die Kündigung erfolgt in der Anwendung unter Einstellungen → Abo & Rechnungen oder in Textform (z. B. per E-Mail an info@techneo.berlin). Der Anbieter kann den Vertrag ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, einen Jahresvertrag jedoch frühestens zum Ende der jeweiligen Laufzeit.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Betrags trotz Mahnung länger als 30 Tage in Verzug ist oder allverto trotz Abmahnung rechtswidrig oder entgegen Abschnitt 11 nutzt. Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich.
9. Verfügbarkeit und Wartung
- Der Anbieter betreibt allverto in Rechenzentren in Deutschland und bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesichert, wenn sie gesondert schriftlich vereinbart ist.
- Für Wartung, Aktualisierungen und Sicherheitsmaßnahmen kann allverto vorübergehend eingeschränkt oder nicht erreichbar sein. Der Anbieter legt geplante Wartungsarbeiten nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten und kündigt längere Unterbrechungen vorher an. Dringende Sicherheitsmaßnahmen dürfen auch ohne Ankündigung erfolgen.
- Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Störungen außerhalb seines Einflussbereichs, insbesondere des Internets, der Geräte und Netze des Kunden sowie der Dienste Dritter, die der Kunde über Schnittstellen anbindet (siehe Abschnitt 12).
- Der Anbieter sichert die Daten regelmäßig. Unberührt bleibt die Pflicht des Kunden, für ihn wichtige Daten in angemessenen Abständen über die Exportfunktionen selbst zu sichern, soweit er sie zur Erfüllung eigener Aufbewahrungspflichten benötigt.
10. Weiterentwicklung der Leistungen
- Der Anbieter entwickelt allverto laufend weiter. Er darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit dies dem technischen Fortschritt, der Sicherheit, geänderten rechtlichen Anforderungen oder geänderten Schnittstellen Dritter dient und die vertraglich vereinbarten Kernfunktionen des Pakets für den Kunden nicht wesentlich einschränkt.
- Fallen wesentliche Funktionen weg, informiert der Anbieter den Kunden rechtzeitig vorher in Textform. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Änderung außerordentlich kündigen.
- Kostenlose Zusatzleistungen kann der Anbieter jederzeit einstellen.
11. Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und teilt dem Anbieter unverzüglich mit, wenn er einen Missbrauch vermutet. Er vergibt Rechte an seine Benutzer nur im erforderlichen Umfang. Der Anbieter empfiehlt die Zwei-Faktor-Anmeldung für alle Benutzer.
- Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die über die Zugänge seiner Benutzer vorgenommen werden, sofern er dies zu vertreten hat.
- Der Kunde nutzt allverto nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Er speichert keine rechtswidrigen Inhalte und verletzt keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.
- Der Kunde unterlässt alles, was den Betrieb von allverto oder die Daten anderer Kunden gefährdet, insbesondere den Versuch, Schutzmechanismen zu umgehen, automatisierte Massenabfragen außerhalb der dokumentierten Schnittstellen und das Einbringen von Schadsoftware.
- Der Kunde prüft die von allverto erstellten Belege, Etiketten, Meldungen und Buchungsdaten in eigener Verantwortung, bevor er sie verwendet, und stellt sicher, dass seine Einstellungen (z. B. Steuersätze, Nummernkreise, Kassen- und TSE-Meldungen) seinen gesetzlichen Pflichten entsprechen.
- Störungen und Mängel meldet der Kunde unverzüglich und möglichst genau beschrieben per E-Mail, damit der Anbieter sie nachvollziehen und beheben kann.
12. Schnittstellen zu Diensten Dritter
- allverto bietet Schnittstellen zu Diensten Dritter, etwa Onlineshops, Marktplätzen, Versanddienstleistern, Banken, Zahlungsanbietern, E-Mail-Anbietern und TSE-Anbietern. Die Nutzung dieser Dienste setzt eigene Verträge des Kunden mit den jeweiligen Anbietern voraus; deren Bedingungen und Entgelte gelten zusätzlich.
- Der Kunde richtet die Schnittstellen selbst ein und gibt sie frei. Daten werden nur in seinem Auftrag und im Umfang der jeweiligen Funktion an den Dritten übermittelt.
- Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Änderungen und Einstellung der Schnittstellen Dritter. Er passt allverto an geänderte Schnittstellen mit angemessenem Aufwand an, schuldet aber nicht die dauerhafte Verfügbarkeit einer bestimmten Anbindung.
13. Daten des Kunden, Datenexport und Vertragsende
- Alle Daten, die der Kunde in allverto erfasst oder abruft, bleiben seine Daten. Der Anbieter nutzt sie nur zur Erbringung der vertraglichen Leistungen.
- Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die Exportfunktionen der Anwendung ausleiten, insbesondere als CSV-Dateien, Belege als PDF und Buchungsdaten im DATEV-Format.
- Nach Wirksamwerden der Kündigung ist eine Anmeldung nicht mehr möglich. Der Kunde ist daher selbst dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig vor Vertragsende zu exportieren, insbesondere soweit er sie für gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. GoBD) benötigt.
- Nach Vertragsende löscht der Anbieter die Daten des Kunden nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Anbieters entgegenstehen. Datensicherungen werden im Rahmen ihres regulären Aufbewahrungszeitraums überschrieben.
14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Soweit der Anbieter im Rahmen der Nutzung von allverto personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen hierzu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), den der Anbieter auf Anfrage bereitstellt und der Bestandteil dieses Vertrags ist.
- Im Übrigen verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten nach seiner Datenschutzerklärung.
15. Sperrung
- Der Anbieter kann den Zugang des Kunden ganz oder teilweise vorübergehend sperren, wenn
- der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Betrags trotz Mahnung und Ankündigung der Sperre in Verzug ist,
- konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung oder einen Verstoß gegen Abschnitt 11 bestehen oder
- dies zur Abwehr einer Gefahr für die Sicherheit von allverto oder der Daten anderer Kunden erforderlich ist.
- Der Anbieter berücksichtigt bei der Sperre die berechtigten Interessen des Kunden, beschränkt sie nach Möglichkeit auf die betroffenen Funktionen und hebt sie auf, sobald der Grund entfallen ist. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Entgelte bleibt während einer vom Kunden zu vertretenden Sperre bestehen.
16. Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der für ihre Wiederherstellung aus der letzten Datensicherung erforderlich ist.
- Der Anbieter haftet nicht für Inhalte, Leistungen und Ausfälle der Dienste Dritter, die der Kunde über Schnittstellen anbindet, sowie für Folgen fehlerhafter Einstellungen oder Eingaben des Kunden.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
17. Änderungen der AGB und der Preise
- Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aufgrund geänderter Gesetze oder Rechtsprechung, technischer Entwicklungen oder neuer Funktionen erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschoben wird. Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung besonders hin. Im Fall eines Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
- Preisänderungen gelten für neue Verträge und Paketwechsel ab ihrer Veröffentlichung in der Preisübersicht. Für bestehende Verträge gilt der bei Abschluss bzw. beim letzten Paketwechsel festgeschriebene Preis weiter. Bei einem Jahresvertrag kann der Anbieter den Preis für die nächste Laufzeit ändern, wenn er die Änderung mindestens sechs Wochen vor Ende der laufenden Laufzeit in Textform mitteilt; der Kunde kann dann bis zum letzten Tag der Laufzeit zu deren Ende kündigen.
18. Schlussbestimmungen
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Kündigungen können auch über die Anwendung erklärt werden.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.